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Wochenbericht

Wochenbericht (946)

Am 17. Juni entschieden die Umweltminister der EU-Mitgliedsländer über das Für und Wider des umstrittenen Renaturierungsgesetzes. Damit sollen die Mitgliedsstaaten bis 2030 mindestens 20 Prozent der Landesfläche und 20 Prozent der Meeresgebiete in der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen. Das Zünglein an der Waage war Leonore Gewessler, die österreichische Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Ministerin Gewessler hielt sich nicht an interne Regierungsabsprachen und stimmte dennoch für das Gesetz. Durch diese Entscheidung bekam das Renaturierungsgesetz die benötigte Mehrheit. Österreichs Bundeskanzler Karl Nehammer kündigte Medienberichten zufolge eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an. Gleichzeitig will er seine Umweltministerin wegen Amtsmissbrauches anzeigen. Damit ist eine Regierungskrise vor den Nationalratswahlen in Österreich im Herbst abzusehen.

Der Deutsche Bauernverband kritisiert die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zum Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) in aller Schärfe. Dazu der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben. Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil. Naturschutz geht nur gemeinsam mit uns Bauern. Wir alle leben in einer Kulturlandschaft, die sich dynamisch entwickelt hat und weiterentwickeln wird.“

 

Wie die Nationalparkverwaltung Hainich bekannt gab, wurde ein Wolf im Hainich gesichtet. Zweimal wurde dieses Tier mittels Fotofalle aufgenommen. Aufgrund der detailreichen Aufnahmen wird das Tier vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber und Luchs des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz als „C1-Nachweis“ gelistet, das heißt ein eindeutiger Nachweis.

Höchstwahrscheinlich handelt es sich um einen durchziehenden Jungwolf, auf der Suche nach einem geeigneten Territorium. Dieses Einzeltier wird wohl so schnell nicht in der Statistik für Thüringen auftauchen, da es sich nicht um einen residenten Einzelwolf handelt, was bedeutet, dass sich das Tier weniger als sechs Monate in einem Gebiet (Beispielsweise im Hainich) aufhält. Dadurch wird er in die Jahresstatistik nicht aufgenommen. Ein Kritikpunkt des Deutschen Bauernverbandes mit seinen Landesbauernverbänden, da die Statistik die tatsächlichen Vorkommen von Wölfen nicht wiederspiegelt.

 

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